Gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts St. Blasien hat ein 61-Jähriger Einspruch eingelegt. Gelohnt hat sich für ihn nicht – die Strafe fällt höher aus.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Oktober des vergangenen Jahres mit seinem Auto ein auf einem Parkplatz vor einer Gaststätte stehendes Fahrzeug touchiert und dadurch beschädigt zu haben. Aufgrund der Aussagen der Zeugen, die den Vorfall detailliert beschrieben hatten, ergab sich der Verdacht, dass der ...