AKW-Laufzeitverlängerung um höchstens zehn Jahre

Eine Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken kann ohne Zustimmung des Bundesrat nur für maximal zehn Jahre beschlossen werden – zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten zweier Ministerien.  

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Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg   | Foto: dpa
Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg Foto: dpa
BERLIN/MÜNCHEN. Die Ministerien für Inneres und Justiz haben ihr gemeinsames Gutachten aber noch nicht fertiggestellt. Trotzdem berichtet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf Regierungskreise bereits darüber.
In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU/CSU ...

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