AKW-Laufzeitverlängerung um höchstens zehn Jahre
Eine Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken kann ohne Zustimmung des Bundesrat nur für maximal zehn Jahre beschlossen werden – zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten zweier Ministerien.
Sa, 14. Aug 2010, 0:02 Uhr
Deutschland
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