Affäre Schmidt: Einspruch gegen Strafbefehl
Pärchen akzeptiert Geldstrafe.
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HEITERSHEIM (gb). Vor einem Jahr erschütterte eine staatsanwaltliche Durchsuchung des Rathauses Heitersheim die Stadt. Inzwischen ist in der Angelegenheit mit zwei Strafbefehlen ein juristischer Schlusspunkt gesetzt. Das Weingutsbesitzer Schmidt betreffende Verfahren steht noch aus. Er hat gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben. Wenn er ihn aufrecht erhält, ist am 5. Oktober Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Staufen.
Bernhard Schmidt stritt damals ab, das er von einem ihm bekannten ...