Streit über Abtreibungsparagraf

Ärztin scheitert erneut vor Gericht

Richter haben einen Geldstrafe bestätigt, weil die Medizinerin Kristina Hänel für Schwangerschaftsabbrüche geworben haben soll.  

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Kristina Hänel  | Foto: dpa
Kristina Hänel Foto: dpa

Die Ärztin Kristina Hänel muss eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro zahlen. Sie hatte auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbietet. Das Landgericht Gießen bestätigte ein Urteil der Vorinstanz.

Die Gießener Richter wandten dabei den umstrittenen Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches an, der "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" verbietet. Bestraft werden kann dabei ...

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Schlagworte: Kristina Hänel, Johannes Nink

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