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Kommentar zu Polderbau in Schwanau

Ärger mit dem Polder

In Schwanau gibt der geplante Polderbau zur Rückhaltung des Hochwassers am Rhein den Anliegern Grund zur Sorge. Sie fürchten um ihre Häuser, gesundheitliche Schäden und eine Einschränkung der Lebensqualität.  

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Die Menschen, die am Rhein wohnen, wissen um die Gefahren von Hochwasser und Überschwemmungen. Nach der Rheinkorrektur durch Oberst Tulla im Jahr 1817 und dem in den Nachkriegsjahren durchgeführten Bau der Stromkraftwerke und des Rheinseitenkanals konnte die Hochwassergefahr im Oberrheingebiet weitgehend gebannt werden.
Um auch die Risiken vor zukünftigen Jahrhunderthochwassern gering zu halten, haben die Verantwortlichen in Baden-Württemberg das integrierte Rheinprogramm beschlossen. Dies sieht im Oberrheingebiet den Bau von 13 künstlichen Rückhaltebecken vor, die bei Hochwassergefahr mit Wasser gefüllt werden sollen. Diese an sich sinnvolle Maßnahme ist auch für das Gebiet der Gemeinde Schwanau vorgesehen. Hier soll in unmittelbarer Nähe zu den Dörfern das Rückhaltebecken entstehen. Zwischen Wittenweier und dem Rhein liegen zum Beispiel nicht mal 100 Meter. Die betroffenen Bürger sorgen sich um die in diesem Zusammenhang auftretenden Gefahren, wie dem Anstieg des Grundwassers oder der Vernässung der Keller mit negativen Folgen für die Gesundheit durch Schimmelpilze. Weitere Gefahren, vor denen sich die Anwohner fürchten, sind eine mögliche Stechmückenplage, die Vermüllung der Landschaft durch Hochwasser, mögliche Hochwasserdammbrüche und Überflutungsgefahr und die damit verbundene Wertverluste der Grundstücke.

Diese Gefahren werden durch den bereits bestehenden Schutterentlastungskanal, den SEK, der nördlich von Schwanau und von Lahr kommend bei Nonnenweier in den Rhein fließt, erhöht. Der SEK wird bei Schutterhochwasser auch geflutet. Dadurch ist Schwanau durch bereits bestehende Restrheinarme von Wasser umgeben. Das Land konnte die betroffenen Einwohner nicht davon überzeugen, dass die Hochwasser- und Gesundheitsgefahr nicht besteht, und der Polder in Zukunft dem Wasserdruck standhält. Deshalb haben viele einzelne Schwanauer Bürger eine Bürgerinitiative gegründet. Und die Gemeinde Schwanau hat gegen den Polderbau geklagt. Hierbei sind mehrere Gerichtsverfahren eingeleitet worden, die das Bundesverfassungsgericht zu Gunsten des Polderbaus entschieden hat. Die Schwanauer Gemeinde hat jedoch noch die Möglichkeit, das nächst höhere Gericht anzurufen. Bisher wurden die betroffenen Bürger und deren Sorgen nur geringfügig in den Planungsprozess mit einbezogen. In der Schwanauer Bevölkerung besteht die Einsicht, dass der Bau von Rückhaltebecken zur Beseitigung der Rheinhochwassergefahr sinnvoll ist, aber nicht unmittelbar vor den Häusern der Einwohner, sondern wie zum Beispiel in Altenheim in angemessenem Abstand zur Wohnbebauung. Da auch schon in Erstein, also auf der französischen Seite des Rheines, ein Polder in Betrieb ist und auch das Hochwasser in den Zuflüssen des Rheines bei Unwettergefahr zurückgehalten werden sollte, wäre es aus Sicht der Schwanauer Bürger geeigneter dort ein Rückhaltebecken zu bauen. Auch vor dem Hintergrund zukünftiger Gefahren des Klimawandels sollten dessen mögliche Folgen beim Bau von Hochwasserrückhaltebecken bereits jetzt berücksichtigt werden.

Ressort: Schülertexte

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