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Sicher ist die Kündigung dann, wenn ein Zeuge weiß, was sich im eingeworfenen Umschlag befindet und wann dieser im Briefkasten landete. Foto: fotolia.com/detailblick
Wer eine Wohnung kündigen will, muss bestimmte Formalien beachten. Der Empfänger muss das schriftliche Kündigungsschreiben tatsächlich erhalten. Nicht selten wird der Zugang einer Kündigung bestritten. Dann steht der Absender in der Beweislast. Es nützt ihm zum Beispiel ...