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Ablauf der Feiern wurde diktiert

Es waren die Nationalsozialisten, die den 1. Mai im Jahr 1933 in Deutschland zum gesetzlichen Feiertag machten.  

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Die Maifeier im Park des Scheffelrealgymnasiums in Säckingen im Jahr  1935   | Foto:  Stadtarchiv Bad Säckingen
Die Maifeier im Park des Scheffelrealgymnasiums in Säckingen im Jahr 1935 Foto:  Stadtarchiv Bad Säckingen

BAD SÄCKINGEN. Der 1. Mai als Feiertag der internationalen Arbeiterbewegung reicht ins Jahr 1890 zurück. Zum gesetzlichen Feiertag in Deutschland wurde der 1. Mai im Jahr 1933 erhoben, ausgerechnet von den Nationalsozialisten. Sie gaben ihm die Bezeichnung "Tag der nationalen Arbeit", denn die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) bemühte sich von Anfang an, die Arbeitnehmer für sich zu gewinnen.

Die Feier von 1933 war ein 16-Stunden-Marathon. Den Ablauf dieses Feiertages musste sich überall an einem von Berlin vorgegebenen Muster orientieren. Die Säckinger wurden um sechs Uhr mit Böllerschüssen geweckt. Die Betriebe mussten sofort die Flaggen hissen. Auch die Privathäuser waren beflaggt. Um 8.30 Uhr ...

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