Abends eine Stunde länger Ausgang

Landratsamt erlässt neue Allgemeinverfügung, die befristet bis 26. Februar gilt / Ausgangssperre jetzt von 21 Uhr bis 5 Uhr.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Corona wird den kommunalen Ordnungshüt...en und Bad Säckingen bleibt bestehen.   | Foto: Schlichter, Juliane
Corona wird den kommunalen Ordnungshütern weiterhin reichlich Arbeit bescheren. Im Kreis Waldshut gibt es voraussichtlich bis Ende des Monats eine nächtliche Ausgangssperre; das Alkoholverbot in den Zentren von Waldshut (Bild), Tiengen und Bad Säckingen bleibt bestehen. Foto: Schlichter, Juliane

. Im Kreis Waldshut wird es weiter eine nächtliche Ausgangssperre geben – trotz des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom vergangenen Dienstag. Das Gericht hatte eine Landesverordnung außer Kraft gesetzt, nachdem es eine landesweit gültige nächtliche Ausgangssperre nicht mehr für verhältnismäßig bewertete, weil einige Landkreise mittlerweile den kritischen Inzidenzwert von 50 unterschritten hatten.

Das Landratsamt Waldshut hat nun eine neue Allgemeinverfügung erlassen, in der die nächtliche Ausgangssperre neu geregelt wird. Die neue Ausgangssperre beginnt um 21 Uhr und damit eine Stunde später als die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel