Einen 58-jährigen Autofahrer hatte die Polizei mit einem verdächtigen polnischem Führerschein angetroffen. Nun muss der Mann eine Geldstrafe zahlen. Das Ursprungsdokument war eine Fälschung.
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Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen 58 Jahre alten Angeklagten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Bei einer Verkehrskontrolle im September 2015 in Laufenburg hatte der deutsche Staatsbürger ...