Zwei Jahre, drei Monate und zwei Wochen muss ein 66-jähriger Freiburger in Haft, der das Sozialamt um 96.000 Euro betrogen hat, so das Urteil des Amtsgerichts. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Andreas Leipold hat zudem die Einziehung – also Rückzahlung – der Summe angeordnet.
Eigentlich ein einfacher Fall: Der 66-jährige Angeklagte, seit Jahren wegen einer ungenannten Krankheit arbeitslos, bezieht vom Sozialamt eine Grundsicherungsrente. Plötzlich tauchen auf seinem Konto mehr als 200.000 Euro auf, die kurz darauf bar abgehoben werden. Das ...