40-Jähriger entkommt nur knapp einer Gefängnisstrafe
Der Angeklagte hat 1200 Euro gestohlen und wurde dabei gefilmt / Der Richter berücksichtigt beim Urteil mehrere Vorstrafen und eine aktuelle Verurteilung.
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ST. BLASIEN. Wegen Diebstahls musste sich ein 40-jähriger Arbeitsloser vor dem Amtsgericht St. Blasien verantworten. Richter Martin Hauser verurteilte den Angeklagten, der spielsüchtig ist und gelegentlich dem Alkohol im Übermaß zuspricht, unter Einbeziehung eines Urteils aus dem Vorjahr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei ...