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3,5 Jahre für kleinen Drogenkurier

Zweite Große Strafkammer kennt auch für mittelschwere Verfehlungen kein Pardon / Angeklagter aus Offenburg.  

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OFFENBURG. Auch wenn der Angeklagte, in Rumänien geboren, aber mit deutscher Staatsangehörigkeit, nicht vorbestraft war und bei seiner Verhaftung im Januar auch rasch ein Geständnis ablegte, brummte ihm gestern die 2. Große Strafkammer des Landgerichts wegen unerlaubter Einfuhr von Heroin (mehr als ein Kilo), Kokain und Haschisch sowie wegen Handeltreibens mit der illegalen Ware eine Gefängnisstrafe von 3,5 Jahren auf.

Nach dem Urteilsspruch konnte Vorsitzender Richter Eugen Endreß es sich nicht verkneifen, väterlich-pädagogisch auf den Mittdreißiger einzureden: "Das sind keine Kinderspielchen, die Sie da ...

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