22 Grad müssen es daheim schon sein
Vermieter müssen eine Mindesttemperatur gewährleisten / Wohnung während der kalten Jahres nicht auskühlen lassen.
Vermieter müssen während der Heizperiode in ihren Wohnungen eine Mindesttemperatur gewährleisten. Nach Angaben des Immobilienverbandes Deutschland West (IVD) in Köln muss die Wohnung in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April mindestens auf 22 Grad beheizt werden können. Diese Frist gelte, sofern im Mietvertrag keine andere Heizperiode vereinbart wurde.
Unter Umständen muss der Vermieter die Heizungsanlage auch außerhalb der Frist starten. Dies gilt, wenn die Temperaturen in ...