172 Plätze für Kleinkinder
Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder von einem bis drei Jahren wird wohl eingelöst.
Sylvia Timm
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WALDKIRCH. Ab 1. August haben Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung, also auf einen Platz im Kindergarten oder in der Kindertagespflege: Diesen Anspruch wird die Stadt Waldkirch voraussichtlich einlösen können, sagte Ilka Kern, Fachbereichsleiterin Kultur/Bildung/Soziales der Stadtverwaltung Waldkirch in der Gemeinderatssitzung.
Nach kontinuierlichem Ausbau der Plätze in den vergangenen Jahren durch alle Träger der Kinderbetreuung – die ...