16-Jährige können Einspruch gegen Datenübermittlung an die Bundeswehr einlegen
Du bist Jahrgang 2000? Dann kannst Du Einspruch dagegen einlegen, dass die Stadt Freiburg Deine Personendaten an die Bundeswehr vermittelt – denn die will Dir Werbematerial zukommen lassen.
Do, 27. Okt 2016, 12:06 Uhr
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