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16-Jährige können Einspruch gegen Datenübermittlung an die Bundeswehr einlegen

Du bist Jahrgang 2000? Dann kannst Du Einspruch dagegen einlegen, dass die Stadt Freiburg Deine Personendaten an die Bundeswehr vermittelt – denn die will Dir Werbematerial zukommen lassen.  

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Mit einer stylisch-provokanten Werbekampagne spricht die Bundeswehr aktuell gezielt Teenager an. Foto: Bundeswehr
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