Zwei Jahre Haft für Pädophilie
Ein 45-jähriger Angeklagter ging in Revision / Auch die Zweite Kleine Strafkammer des Landgerichts verurteilte den Mann.
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WALDSHUT/WIESENTAL (mig). Die Revision hat dem Angeklagten letztlich nicht viel genützt: Die Zweite Kleine Strafkammer des Landgerichts Waldshut verurteilte einen 45-jährigen Krankenpfleger wegen sexuellen Missbrauchs von fünf Jungen in 13 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, nachdem ihn die Erste Kleine Kammer dieses Gerichts im August 2009 zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt hatte. Zu der von ihm erhofften Aussetzung der Freiheitsstrafe auf Bewährung kam es nicht.
Wegen des langen Zeitraums zwischen den Taten und dem Urteil gelten drei Monate als vollstreckt. Bei der Berufungsverhandlung ging es um die Rechtsfolgen und die Einschätzung der Persönlichkeit des Angeklagten, aber nicht um die Aufklärung des Tathergangs, da er seine Taten gestand, was ihm das Gericht positiv anrechnete. Erschwerend wirkte ...