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FREIBURG/MANNHEIM. Mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, und einer Geldbuße in Höhe von 50 000 Euro ahndete gestern die 4. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim den Schaden, den der Freiburger Finanzdienstleister Werner Thomae in den 90-er Jahren angerichtet ...