EuGH
Zuziehende EU-Bürger dürfen begrenzt Sozialhilfe erhalten
Darf Deutschland EU-Ausländern Sozialleistungen verweigern? Wohl nicht alle, aber einige.
Kerstin Bücker (KNA)
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LUXEMBURG. Erneut hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage befasst, ob arbeitsuchende EU-Bürger pauschal von Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte Luxemburg um Klärung gebeten. Die Frage ist kompliziert – und die Antwort entsprechend differenziert.
In seinem am Donnerstag veröffentlichten Schlussantrag vertritt EuGH-Generalanwalt Melchior Wathelet folgende Ansicht: Unionsbürger, die sich in einen Mitgliedstaat begeben, deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, dürfen während der ersten drei Monate ...