Zusammenarbeit statt Rechtsstreit
BZ-UMFRAGE zur Situation bei der Kleinkindbetreuung in den Gemeinden am nördlichen Kaiserstuhl.
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NÖRDLICHER KAISERSTUHL. Seit 1. August 2013 haben Eltern Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ein- bis dreijährige Kinder. Die Städte und Gemeinden bereiteten sich nach Kräften auf dieses Situation vor – auch am nördlichen Kaiserstuhl. Doch die Bedarfsplanung hatte etwas von einem Blindflug. Knapp eineinhalb Jahre später sehen die Verantwortlichen erheblich klarer, doch die Situation unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde teilweise deutlich. Eines aber gilt überall am nördlichen Kaiserstuhl: Juristische Auseinandersetzungen mit Eltern gab es bislang noch nicht.
Endingen: Elternzeigen sich sehr kooperativ
Forchheim: Vorsorge
für die Zukunft
Bahlingen: Investieren in
den Ausbau des Angebots
Riegel: Noch Luft trotz
großer Nachfrage
Sasbach: Genug Platz
in der Gesamtgemeinde
Wyhl: Ausbaustopp wegen
sinkender Nachfrage