Zusätzlicher Spielraum für Investoren

EXPERTE ZUM THEMA: Der Investitionsabzug ist auch für Privatpersonen interessant – etwa beim Kauf einer Fotovoltaikanlage .  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Für den Kauf und die  Montage einer Fo...ugsbetrag  steuerlich geltend machen.   | Foto: Fotolia.com
Für den Kauf und die Montage einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach können auch Hausbesitzer den Investitionsabzugsbetrag steuerlich geltend machen. Foto: Fotolia.com

LÖRRACH. Der Investitionsabzugsbetrag ist ein Begriff, den man als Privatperson bestenfalls aus Unternehmenskreisen kennt, der Otto-Normalverbraucher nicht betrifft und mit dem sich deshalb auch die wenigsten näher befassen – so die verbreitete Vermutung. Doch in einigen Fällen lohnt es sich genauer hinzusehen. Zum Beispiel im Bereich der Fotovoltaikanlagen, die in den letzten Jahren auf immer mehr Dächern von Privathaushalten zu finden sind. Als steuerlicher Abzugsbetrag kann der Investitionsabzugsbetrag auch für private Investoren relevant werden.

Der Investitionsabzugsbetrag stellt für kleine und mittlere Unternehmen eine Möglichkeit dar, sich über eine Steuerstundung Liquidität für Investitionen in Wirtschaftsgüter zu beschaffen. Der Abzugsbetrag kann laut Einkommensteuergesetz (Paragraf sieben) in ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Weitere Artikel