Kurzstrafenprogramm
Zukunft trotz Gefängnis
Stella Barakoff, Schülerin der Klasse 9c des Wentzinger-Gymnasiums Freiburg, hat über das Kurzstrafenprogramm geschrieben, das Gefangenen dabei hilft, sich ein Stück Normalität zu bewahren.
Stella Barakoff, Klasse 9c, Wentzinger-Gymnasium (Freiburg)
Do, 18. Jun 2020, 18:31 Uhr
Schülertexte
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Schließlich landet er vor Gericht, eine Freiheitsstrafe von mehreren Monaten für wiederholtes Fahren ohne Führerschein wird angeordnet. Wenige Wochen später muss er dafür hinter Gitter. Was ist nun mit seinem Job? Er hat ja schließlich eine eigene Werkstatt. Wie sieht seine Zukunft aus? Wie sieht die Zukunft für seine Frau und die Kinder aus?
Dieser Fall ist konstruiert, aber typisch für eine Situation, in der der Gefangene das so genannte Kurzstrafenmodell für sich beantragen kann. Um überhaupt die Möglichkeit zu haben, sich bewerben zu dürfen, muss man folgende Kriterien erfüllen: Man darf eine Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr und drei Monaten (in Ausnahmefällen auch zwei Jahren) haben, man muss nachweisen können, dass man einem Job nachgeht, die Arbeitsstelle darf höchstens zwei Stunden von der zuständigen JVA (Justizvollzugsanstalt ) entfernt sein und man darf nicht von der sofortigen Zulassung zum Freigang ausgeschlossen sein. Ausgeschlossen werden zum Beispiel Sexualstraftäter.
Wird man zum Kurzstrafenmodell zugelassen, darf man tagsüber normal arbeiten und die Ausbildung oder das Studium weiterführen. Nur abends und an den arbeitsfreien Tagen wie am Wochenende, muss man ins Gefängnis zurückkehren und dort übernachten. Diese Informationen gibt die JVA Freiburg. Man könnte sagen, man ist Teilzeitgefangener. Eine der häufigsten Straftaten, bei denen dieses Modell angewendet wird, ist alkoholisiertes Fahren oder Fahren ohne Führerschein, wie in diesem Beispiel genannt.
Natürlich können auch Gefangene, welche eine längere Strafe absitzen müssen, in den Freigang kommen, aber sie müssen sich erst einmal einige Zeit im Gefängnis bewähren. Sie müssen sich gut benommen haben, dürfen nicht negativ aufgefallen sein und sie müssen ja auch erstmal wieder einen Job finden.
"Der große Vorteil des Kurzstrafenmodelles: Gerade jungen Menschen wird die Zukunft nicht verbaut oder der für die Familie so wichtige Hauptverdiener nicht weggenommen. Zusätzlich kann er so geheim halten, dass er eine Freiheitsstrafe absitzen muss, denn er ist nicht verpflichtet, dies seinem Arbeitgeber mitzuteilen. Ein ganz normales Leben weiterzuführen, fällt seiner Familie und vor allem ihm selbst einfacher", erklärt Jürgen Friese, Sozialarbeiter in der JVA Freiburg.
Auch ein Gefangener selbst beschreibt seine Möglichkeit, im Rahmen des Kurzstrafenmodelles normal zu arbeiten als einen " Sechser im Checkpot". Auf die Möglichkeit der Kurzstrafenmodells hingewiesen werden künftige Häftlinge durch ein dem Urteil beigelegtes Infoschreiben. Doch leider wird es häufig, oft auch wegen Sprachbarrieren, nicht beachtet. Zwar kann der Gefangene auch nach Haftantritt den Antrag, gegebenenfalls mit Hilfe des Sozialdienstes stellen, jedoch ist es dann nahezu unmöglich, die notwendigen Nachweise vorzulegen.
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