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Zu Unrecht vom Arbeitsamt Geld kassiert

Geldstrafe für Geschäftsmann  

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LAUFENBURG/WALDSHUT. "Die ganz große kriminelle Energie" wollte Richter Bernhard Seyffert dem 53-jährigen Angeklagten in Sachen Sozialbetrug nicht unterstellen. An dessen Unschuld glaubte das Gericht jedoch auch nicht. So wurde der Laufenburger nun vom Landgericht Waldshut-Tiengen zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt, weil er von Ende 2000 bis Ende 2001 rund 21 000 Mark Arbeitslosenhilfe bezogen hatte, obwohl er als Geschäftsmann monatliche Einkünfte von rund 2000 Mark hatte, die er dem Arbeitsamt nicht korrekt und zu spät meldete.

Der Berufungsprozess vor der Strafkammer zog sich über mehrere Monate hin, unter anderem weil der Laufenburger seine Geschäfte über mehrere Konten abwickelte und die Geldbeträge nur schwer zuzuordnen waren. Die Tat selbst ...

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