Eine große Ladung Aluminiumschrott sollte von der Schweiz nach Hongkong transportiert werden. In Weil am Rhein stoppt der Zoll aber die Lieferung. Warum?
Mitte August wollte ein Schweizer Unternehmen insgesamt 24,6 Tonnen Aluminiumschrott nach Deutschland einführen, schreibt das Hauptzollamt Lörrach am Donnerstag in einer Mitteilung. Per Zug und per Schiff sollte das Material nach Hongkong transportiert werden. An der Abfertigungsstelle im Weiler Umschlagbahnhof hätten Zöllner die Lieferung gestoppt, weil die Einfuhr von Aluminiumschrott nach Deutschland grundsätzlich verboten sei. Lediglich nach Vorlage bestimmter Genehmigungsdokumente der Abfallbehörden beider Länder, hätte eine Einfuhr erfolgen können, teilt das Hauptzollamt weiter mit. Diese schriftliche Notifizierung habe der Beteiligte jedoch nicht vorlegen können. Die Einfuhr wurde untersagt und die 24,6 Tonnen Abfall vor Ort sichergestellt. Die Landesbehörde (Sonderabfallagentur Baden-Württemberg) ermittle nun wegen des Verdachts der illegalen Abfallverbringung.
Bereits in den vorangegangenen Monaten konnten der Mitteilung zufolge die Zöllnerinnen und Zöllner am Umschlagbahnhof in Weil am Rhein mehrfach die unerlaubte Einfuhr von insgesamt 66,4 Tonnen Abfall verhindern. Auch in diesen Fällen mangelte es dem Einführer an den notwendigen Unterlagen.
Abfälle können grundsätzlich zur Verwertung oder zur Beseitigung bestimmt sein. Diese Bestimmung sowie die Art der Abfälle sind entscheidend dafür, ob sie einem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung oder einer Informationspflicht unterliegen. Anlaufstelle für die Einfuhr von Abfällen ist die Landesbehörde in deren Bezirk der Abfall erstmalig behandelt wird. Für die Durchfuhr von Abfällen durch Deutschland ist das Bundesumweltamt zuständig.
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