Zock-Pauschale war gestern
Vergnügungssteuer für Geldspielautomaten bald je nach Gewinn.
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Das Spielen an Glücksspielautomaten soll nicht nur – zockend und in Maßen – reich, es soll auch Spaß machen. Deshalb unterliegt es der Vergnügungssteuer. Jahrelang wurde diese Steuer pauschal entsprechend der Anzahl solcher Automaten in einer Spielhalle erhoben. Ab Juli 2010 will die Stadtkämmerei Freiburg einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts folgend die Vergnügungssteuer prozentual aus den Erträgen jedes einzelnen Glücksspielautomaten berechnen. Im Mai soll der Gemeinderat über eine Beschlussvorlage entscheiden, die derzeit noch in der Kämmerei erarbeitet wird.
Auf zwischen 10 und 20 Prozent haben bundesdeutsche Städte den Vergnügungssteueranteil an Glücksspielautomatengewinnen in ihren Kommunen festgelegt. ...