Wohnwagen liegen im Winterschlaf
Die Häuser auf Rädern dürfen maximal zwei Wochen auf der Straße abgestellt werden / Anhänger muss zugelassen sein.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Nur die wenigsten Besitzer von Wohnwagen verfügen über eine eigene Garage oder einen Vorgarten, wo sie ihren Anhänger im Winter abstellen können. Dennoch: Auf die Straße oder einen öffentlichen Parkplatz sollten sich die Häuser auf Rädern zum Überwintern nicht wagen. Ohne Zugfahrzeug dürfen Wohnanhänger nicht länger als zwei Wochen auf öffentlichem Verkehrsgrund stehen.
Grundsätzlich gilt: Wird ein Wohnwagen am Straßenrand oder einem öffentlichen Parkplatz abgestellt, muss er zugelassen und betriebsbereit sein. Außerdem müssen parkende Anhänger auch innerhalb von geschlossenen Ortschaften mit ...