Account/Login

Wohnungen sollen bezahlbar bleiben

In March und Umkirch sollen Mieten nicht mehr unbegrenzt steigen dürfen / Warmmietenbelastung ist in beiden Gemeinden hoch.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wohnungsbau kann  als Mittel für moder...in Umkirch  auf dem Fürstenbergareal.   | Foto: Julius Steckmeister
Wohnungsbau kann als Mittel für moderate Mieten dienen, nicht nur in Umkirch auf dem Fürstenbergareal. Foto: Julius Steckmeister

MARCH/UMKIRCH. Mietpreisbremse und Kappungsgrenze sind zwei Instrumente des am 1. Juni 2015 bundesweit in Kraft getretenen Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstieges. Während die Mietpreisbremse die Erhöhung von Mieten bei Wiedervermietung einer Immobilie deckeln soll, regelt die Kappungsgrenze Mieterhöhungen während eines laufenden Mietverhältnisses. Beide Regelungen gelten für "Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt". Als solche wurden auch March und Umkirch ausgemacht.

MARCH
"In March sind – auch durch den wachsenden Druck aus Freiburg– nur sehr wenige Wohnungen zur Miete im Angebot, und Mietpreise bewegen sich auf einem ähnlichen Niveau wie in den Randgebieten der Stadt Freiburg. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Auswahl objektiv gerechtfertigt", sagt Marchs Bürgermeister Helmut Mursa zur Tatsache, dass seine Gemeinde unter fünf im ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel