Wohnungen sollen bezahlbar bleiben
In March und Umkirch sollen Mieten nicht mehr unbegrenzt steigen dürfen / Warmmietenbelastung ist in beiden Gemeinden hoch.
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MARCH/UMKIRCH. Mietpreisbremse und Kappungsgrenze sind zwei Instrumente des am 1. Juni 2015 bundesweit in Kraft getretenen Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstieges. Während die Mietpreisbremse die Erhöhung von Mieten bei Wiedervermietung einer Immobilie deckeln soll, regelt die Kappungsgrenze Mieterhöhungen während eines laufenden Mietverhältnisses. Beide Regelungen gelten für "Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt". Als solche wurden auch March und Umkirch ausgemacht.
MARCH"In March sind – auch durch den wachsenden Druck aus Freiburg– nur sehr wenige Wohnungen zur Miete im Angebot, und Mietpreise bewegen sich auf einem ähnlichen Niveau wie in den Randgebieten der Stadt Freiburg. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Auswahl objektiv gerechtfertigt", sagt Marchs Bürgermeister Helmut Mursa zur Tatsache, dass seine Gemeinde unter fünf im ...