"Wohl auch ins Blaue hinein . . ."
Das Verwaltungsgericht weist Bedenken gegen Sechsfamilienhaus am Bückle zurück / Schlossbau schreibt das Bauvorhaben nun aus.
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LAUFENBURG. "Das Haus könnte schon lange stehen. Wir haben gut zwei Jahre verloren", sagt Dieter König, Geschäftsführer der Schopfheimer Schlossbau. Nun aber will die Gesellschaft in Laufenburg mit dem Neubau eines Sechsfamilienhauses am Bückle beginnen. Das Freiburger Verwaltungsgericht hat eine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Wirtsleute und Anlieger Karin und Dietmar Römer gegen das Projekt verneint und deren Argumente Punkt für Punkt als teilweise "wohl auch ins Blaue hinein aufgestellt" zurückgewiesen.
Der Beschluss aus Freiburg lässt in seiner eindeutigen Diktion keinerlei Zweifel daran, dass das Verwaltungsgericht das Bauvorhaben als zulässig ansieht. "Der – wenig geordnete und für die Kammer teilweise nur schwer verständliche – Sachvortrag der ...