"Wir wollen keinen Spießrutenlauf"

Das hessische Parteigericht der CDU berät über den Ausschluss von Martin Hohmann und hat sich ein Schweigegelübde auferlegt.  

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WIESBADEN (dpa). Erstmals tagt an diesem Mittwoch das hessische Parteigericht der CDU, um über den Fuldaer CDU-Abgeordneten Martin Hohmann zu befinden. In einer Rede zum Tag der Deutschen Einheit im Herbst 2003 hatte dieser die Juden in Verbindung mit dem Ausdruck "Tätervolk" gebracht und Entrüstung ausgelöst. Als der öffentliche Druck auf die Union immer größer wurde, warf sie den 56-Jährigen aus der Fraktion und leitete ein Parteiausschlussverfahren ein.

Hohmann muss nachgewiesen werden, dass er gegen die Grundwerte oder die Ordnung der CDU verstoßen hat. Bei seiner Entscheidung ist das Parteigericht an die ...

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