"Wir wollen Gesetzeslücken schließen"
BZ-INTERVIEW mit Ulrich Goll zur Sicherungsverwahrung
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STUTTGART (dpa). Für die nachträgliche Sicherungsverwahrung von gefährlichen Straftätern gibt es immer noch hohe juristische Hürden. So war in Freiburg ein mehrfach vorbestrafter Pädophiler freigelassen worden, obwohl er neue Verbrechen angekündigt hatte – die er dann prompt auch beging. Solche Fälle soll es in Zukunft nicht mehr geben: Baden-Württemberg will mit anderen Bundesländern das Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung ändern. Julia Giertz befragte dazu Justizminister Ulrich Goll (FDP).
BZ: Welche Verschärfungen sind geplant?Goll: Es geht weniger um Verschärfungen als um das Schließen von ...