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Willkür bei der Wehrpflicht sehen die Richter nicht

Christian Rath
  • Do, 20. Januar 2005
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Wenn es genügend Wehrdienstausnahmen gibt, ist die Wehrgerechtigkeit nach der Logik des Bundesverwaltungsgerichts gewahrt.

Die Zahl der jungen Männer in Deutschland, die zur Bundeswehr gehen, wird immer kleiner. Und je mehr sich die Armee auf Auslandseinsätze spezialisiert, desto weniger Wehrpflichtige werden benötigt. Viele haben deshalb damit gerechnet, dass das Bundesverwaltungsgericht die vermeintlich fehlende Wehrgerechtigkeit beanstanden wird.
Doch nun kam ...

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