Wer in einen Unfall verwickelt ist, hat Pflichten. Wer die missachtet, wird bestraft. Draufgängerische Manöver werden nicht verlangt, dafür aber einige einfache Schritte – und Erste Hilfe.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Wer das Warndreieck aufstellt, ist auf der sicheren Seite. Wer es nicht tut, bekommt weniger Schadenersatz, wenn er sich bei der Unfallhilfe selbst verletzt. Foto: dpa-tmn
Regelmäßig wird die Frage gestellt, wie man sich nach einem Verkehrsunfall verhalten sollte. Die Antwort liefert § 34 Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort ist ausführlich normiert, welche Pflichten einem Unfallbeteiligten ...