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Verkehrsrecht

Wie man sich nach einem Unfall verhalten muss

Wer in einen Unfall verwickelt ist, hat Pflichten. Wer die missachtet, wird bestraft. Draufgängerische Manöver werden nicht verlangt, dafür aber einige einfache Schritte – und Erste Hilfe.  

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Wer das Warndreieck aufstellt, ist auf...h bei der Unfallhilfe selbst verletzt.  | Foto: dpa-tmn
Wer das Warndreieck aufstellt, ist auf der sicheren Seite. Wer es nicht tut, bekommt weniger Schadenersatz, wenn er sich bei der Unfallhilfe selbst verletzt. Foto: dpa-tmn
Regelmäßig wird die Frage gestellt, wie man sich nach einem Verkehrsunfall verhalten sollte. Die Antwort liefert § 34 Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort ist ausführlich normiert, welche Pflichten einem Unfallbeteiligten ...

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