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Der Sinn der neuerdings gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung von Pflegeheimen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist klar: Die Pflegequalität der Heime soll transparent und mit der Notengebung auch vergleichbar werden. Allerdings legen Untersuchungen von Pflege-Wissenschaftlerinnen den Schluss nahe, dafür sei das System der Prüfung mit den angelegten Maßstäben insgesamt ungeeignet. Oder, wie es der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe in einem Brief an Bundesgesundheitsminister ...