Wie Hinterbliebene an der Schweizer Grenze den Friedhofszwang umgehen
In Baden-Württemberg müssen Verstorbene ihre letzte Ruhe auf offiziellen Friedhöfen finden – anders als in der Schweiz. Die Angehörigen von Hans J. haben das Gesetz umgangen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Ruhe sanft, aber warum nicht unter dem Lieblingsbaum im eigenen Garten? In der Urne auf dem Kaminsims? Was in Deutschland, mit wenigen Ausnahmen wie in der Stadt Bremen, untersagt ist, funktioniert bei unseren helvetischen Nachbarn. Denn die Schweiz kennt keine gesetzliche Pflicht zur Beisetzung, auch Friedhofszwang genannt. In Baden-Württemberg hingegen müssen Verstorbene ihre letzte Ruhe in Gräbern auf offiziell als Friedhof ausgewiesenen Flächen finden. Aber es gibt ...