Das Bundesschiedsgericht der Grünen hat die geschlechtliche Selbstdefinition bei Kandidaturen eingeschränkt. Wer angibt eine Frau zu sein, muss das glaubhaft tun.
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Nur Personen, die sich eindeutig und dauerhaft als Frau definieren, können sich auf die grünen Quotierungsregeln zugunsten von Frauen berufen. Dies hat das Bundesschiedsgericht ...