Sport im Teil-Lockdown

Wer darf trotz Teil-Lockdown weiter Sport machen?

BZ-Plus Golfer, Schwimmer, Reiter, Tennisspieler und besondere Kadersportler dürfen im Teil-Lockdown zumindest weitertrainieren.  

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Gehört zu den privilegierten Sportlern: Springreiter Tobias Schwarz  | Foto: Achim Keller
Gehört zu den privilegierten Sportlern: Springreiter Tobias Schwarz Foto: Achim Keller
Was geht noch, was geht nicht mehr für Sportlerinnen und Sportler im Teil-Lockdown? Ausdrücklich erwähnt die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg, dass "weitläufige Anlagen wie Golfplätze, Reitanlagen oder Tennisplatzanlagen" auch von "mehreren individualsportlich aktiven Personen" genutzt werden dürfen. Zudem soll Profisportlern, Bundes- und Landeskaderathleten sowie Teams von erster bis dritter Bundesliga mindestens regelmäßiges Training gestattet ...

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Schlagworte: Gerhard Hasler, Walter Rapp, Holger Obergföll

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