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Wer bei Tempo 30 Vorfahrt hat

Denzlingen will langfristig auf allen Gemeindestraßen das Tempo drosseln und Radler auf die Straße bringen.  

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DENZLINGEN. Im Ortsetter hat sich einiges verändert: Seit gut zwei Monaten gilt für den Großteil der innerörtlichen Straßen Tempo 30 – und dies flächendeckend für die Wohngebiete, nicht aber für die Hauptstraße, die Gewerbegebiete, die Vörstetter- und Teile der Berliner Straße. Für die Radler heißt es, in Tempo-30-Zonen generell die Straße zu benutzen. Geändert wurde auch manche Vorfahrtsregelung. Nur dort, wo Linienbusse verkehren, gilt künftig Vorfahrt für den Öffentlichen Nahverkehr.

DIE VORGESCHICHTE:
Der Gemeinderat hat im Juni 2012 bei einer Gegenstimme für eine flächendeckende Tempo-30-Ausweisung gestimmt. Dem war eine Klausurtagung vorausgegangen. Der Verwaltung um Bürgermeister Hollemann ist es gelungen, die Landesstraße L 110, die ihren Ursprung am Storchenturm hatte, im Einvernehmen mit Regierungspräsidium und Kreisverkehrsbehörde zur innerstädtischen Straße umzuwidmen. Dieser Ast wurde nun ...

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