Wenn schon Wahlrechtsreform, dann bitte zwei Stimmen
Die möglichen Folgen einer Wahlrechtsänderung sind in ihren Einzelheiten noch nicht hinreichend diskutiert, meint der Politologe Ulrich Eith im BZ-Gastbeitrag.
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Im Koalitionsvertrag hat sich die grün-schwarze Landesregierung auf eine Reform des Wahlrechts geeinigt, um etwas gegen die völlig unzeitgemäße Unterrepräsentanz von Frauen im Landtag zu tun. Nur knapp 25 Prozent der Abgeordneten sind weiblich. Für Baden-Württemberg ist dies sogar der bisherige Spitzenwert – dennoch belegt das Land im Vergleich ...