Steuertricks
Wenn das Jobticket mehr bringt als die Lohnerhöhung
Barlohnerhöhungen sind bei Arbeitnehmern wegen der damit verbundenen Steuern immer unbeliebter. Zuwendungen vom Arbeitgeber sind oftmals steuerfrei, doch es gilt einige Besonderheiten zu beachten.
Bernd Argast
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LÖRRACH. Auch im Jahr 2011 haben Arbeitgeber bei der Gewährung von steuerfreien oder steuerbegünstigten Zuwendungen eine ganze Reihe von lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten zu beachten, da der Gesetzgeber immer strengere und teilweise komplizierte Voraussetzungen an die Gewährung steuerfreier Arbeitgeberleistungen knüpft. Neben zahlreichen rechtlichen Besonderheiten sind zudem auch umfangreiche Dokumentationspflichten zu beachten.
Nahezu alle Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer steuerfreie Arbeitgeberleistungen zuzuwenden, ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes. Der Gesetzgeber macht die Steuerfreiheit der meisten Leistungen von der Voraussetzung abhängig, dass diese zusätzlich zu dem ...