BZ-Serie Patientenrecht
Wem gehört mein Röntgenbild?
Mit der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland stellen wir anhand einzelner Fälle ihr Rechte als Patient vor. In Teil 1: Kein Arzt darf seinem Patienten die Mitnahme des Röntgenbilds verweigern – als Leihgabe.
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