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Bei der jährlichen Gebührenfestlegung durch den Gemeinderat gab es beim Trinkwasser keine Änderung. Der Rat beließ die Gebühr bei 3,35 Euro pro Kubikmeter (m³). In 2022 und 2023 hatte es Überdeckungen von 18.716 Euro gegeben. Diese sind jetzt einberechnet, erläuterte Amtsleiterin Petra Schneider. Berücksichtigt werden mussten aber auch Kosten für Erneuerungen im Leitungsnetz. Als Bereitstellungsgebühr werden 0,74 Euro/m³ verlangt. In Biederbach entrichten dies fünf Anwesen. Sie sind an die Versorgung angeschlossen, nutzen aber noch eigenes Trinkwasser. Eine Änderung gab es bei der Abwassergebühr. Sie wurde um sechs Cent gesenkt; 2025 wird sie 3,49 Euro/m³ betragen. Darin verrechnet wurde der Überschuss aus dem Jahr 2022 von 23.987 Euro. Noch nicht berücksichtigt wurde ein Überschuss in Höhe von 44.818 Euro, die Verwaltung behält sich hier einen Puffer für eventuelle Mehrkosten in den nächsten Jahren vor, da die TV-Befahrung der Kanäle noch läuft und danach auch der Sanierungsbedarf erkennbar wird. Änderungen gab es an der Satzung über die Entsorgung von privaten Kleinkläranlagen. Dass dies ordnungsgemäß geschieht, dafür ist die Gemeinde verantwortlich. Die Eigentümer können die Entsorgung selbst abwickeln. Ihrer Nachweispflicht haben sie künftig unaufgefordert nachzukommen. Missachtung gelte als Ordnungswidrigkeit.
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