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Was tun mit Online-Konten von Toten?

Die Meisten machen sich keine Gedanken über ihren digitalen Nachlass – was ihre Hinterbliebenen vor einige Probleme stellen kann.  

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Wenn ein Mensch stirbt, fällt den Hint... Lebzeiten, wie sie verfahren sollen.   | Foto:  Sebastian Willnow (dpa)
Wenn ein Mensch stirbt, fällt den Hinterbliebenen auch die Verwaltung der Internetkonten zu. Besser, man regelt schon zu Lebzeiten, wie sie verfahren sollen. Foto:  Sebastian Willnow (dpa)

Wer bekommt das Auto? Wer das Haus? Wer kümmert sich um die Haustiere? Viele Menschen regeln solche Fragen mehr oder minder ausführlich vor ihrem Tod. Doch beim digitalen Nachlass herrscht Nachlässigkeit. Kaum jemand beschäftigt sich mit der Frage, was mit seinen Online-Konten im Todesfall passiert. Unsere Experten sagen, was Hinterbliebene dazu wissen sollten.

Wo war der Verstorbene
überall angemeldet?

Facebook, Ebay, Freemail oder Dating-Portale: Die meisten haben eine Vielzahl von Online-Accounts. Wenn der Verstorbene keine Liste hinterlegt hat, kann es schwierig werden, alle Konten zu finden. Dann ist Detektivarbeit gefragt. Gibt es Vermutungen über Konten bei einzelnen Anbietern, etwa im Bereich Social Media, können Hinterbliebene dort den Namen des Verstorbenen suchen. "Das gibt Hinweise auf Accounts, auch wenn man erstmal nicht darauf zugreifen kann", sagt Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
In Verträgen und Rechnungen finden Angehörige unter Umständen Hinweise auf Online-Konten, etwa bei Internet-Versandhändlern wie Amazon. Besonders hilfreich ist der Zugriff auf das E-Mail-Konto. Hier können sich Spuren zu anderen Online-Accounts finden, etwa in Form von Bestätigungsmails zur Anmeldung. Auch unbekannte Passwörter lassen sich häufig über die E-Mail-Adresse zurücksetzen. Im Browser-Verlauf finden sich vielleicht weitere Spuren.

Wie bekommen Angehörige
Zugriff auf E-Mail-Konten?

Glück haben Hinterbliebene, wenn der Verstorbene seine E-Mails mit Programmen wie Thunderbird oder Outlook direkt auf dem Rechner bearbeitet. Wurde immer die Webseite des Mail-Anbieters genutzt, wird es ohne Zugangsdaten schwieriger. Bei Web.de und GMX zum Beispiel benötigen Angehörige für den Zugriff dann einen Erbschein. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben gestellt werden. "Das E-Mail-Postfach eines Verstorbenen ist Teil der Erbmasse", erklärt Firmensprecher Christian Friemel. Die Erben können den Account weiterführen, Mails abrufen oder den Account löschen lassen. Zur Kündigung eines kostenpflichtigen Kontos genügt die Vorlage der Sterbeurkunde.

Wie verfahren andere Anbieter
mit den Zugriffsrechten?

Anbieter verlangen oft einen Erbschein für den Zugriff auf Konten, das gilt aber nicht für alle. Manch ein internationaler Anbieter verlangt beglaubigte Übersetzungen von Nachweisdokumenten.

Warum verlangen so viele
Anbieter einen Erbschein?

Generell sei es richtig, dass immer der Erbschein verlangt wird, sagt Rechtsanwältin Stephanie Herzog, die beim Deutschen Anwaltverein (DAV) in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht tätig ist. "Streng genommen ist eine Sterbeurkunde auch nicht ausreichend, um ein Konto zu löschen", sagt sie, auf die Praxis bei GMX angesprochen. Denn es kann sein, dass die nächsten Angehörigen, die die Sterbeurkunde haben, nicht die vom Toten eingesetzten Erben sind.
Eine Alternative zum Erbschein ist eine Vorsorgevollmacht, die der Verstorbene einem Hinterbliebenen ausgestellt hat und in der er diesem unter anderem die Verwaltung der Online-Konten überträgt. Wichtiger Vorteil der Vollmacht: Im Gegensatz zum Erbschein ist hier keine Annahme des Erbes – und damit möglicher Schulden – verbunden.

Was passiert mit nicht
entdeckten Online-Konten?

Kostenpflichtige Accounts entdecken Angehörige spätestens mit der ersten Mahnung – und können sie kündigen. Was ist aber zum Beispiel mit unentdeckten Freemail-Accounts? Bei GMX oder Web.de wird ein Konto nach sechs Monaten ohne Nutzung inaktiv gestellt, erklärt Unternehmenssprecher Friemel. Danach kann die Adresse ein halbes Jahr reaktiviert werden, bis sie freigegeben wird. In dem Fall werden die Daten auf dem Account unwiderruflich gelöscht.
Google etwa bietet Nutzern einen Inaktivitätsmanager. Diesen müssen sie allerdings vor dem Tod einrichten. Wenn der Nutzer für einen bestimmten Zeitraum inaktiv war, kontaktiert Google eine oder mehrere vorher festgelegte Vertrauenspersonen. Diese können – je nachdem, wie viel Zugriff der Nutzer gewährt hat – auf Daten zugreifen.

Wie können Hinterbliebene
ein Facebook-Konto stilllegen?

Mehr als jeder dritte Deutsche hat ein Konto im sozialen Netzwerk Facebook. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Verstorbener dort Mitglied ist, ist also hoch. Facebook reicht ein Scan der Sterbeurkunde als Nachweis, um das Konto löschen oder in einen Gedenkzustand zu setzen. Alternative Nachweise sind etwa ein Testament oder ein Nachlassbrief, in Kombination mit einer Todesanzeige oder Trauerkarte.

Tipps zum digitalen Nachlass http://dpaq.de/XE21n Bitkom: http://dpaq.de/UPPXL Facebook: http://dpaq.de/72Ez1

HINTERGRUND

Wie regelt man den
digitalen Nachlass?

Prinzipiell fällt der digitale Nachlass eines Toten und damit der Zugang zu den Online-Konten den Erben zu. Das Problem ist: "Ohne Zugänge zu den Konten können die Erben den Nachlass kaum ordnungsgemäß verwalten", sagt Stephanie Herzog, Rechtsanwältin aus Würselen bei Aachen und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Ein Beispiel: Telefon- oder Stromanbieter schicken oft nur noch Online-Rechnungen. "Wie will man die zahlen, wenn der Zugang zum Mail-Postfach fehlt?", fragt Herzog.
Dabei ist die Organisation gar nicht so schwer, wie Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erläutert. Sie rät, eine handschriftlich unterschriebene Vollmacht für eine Vertrauensperson zu erstellen. Darin steht idealerweise, was genau mit Online-Accounts passieren soll: Was wird aus dem Facebook-Konto? Wer darf über die Bilder auf dem Flickr-Account verfügen? Steinhöfel empfiehlt, in der Vollmacht ruhig ins Detail zu gehen: "Sonst kann die Vertrauensperson letztlich mit den Daten machen, was sie will."
Die Zugangsdaten für die Accounts sollten in einem Dokument gesammelt sein, das zum Beispiel auf einem gesicherten USB-Stick gespeichert ist. Das Passwort für den Stick sollte nur der Person bekannt sein, die man für den Nachlass bevollmächtigt. Im Todesfall wird die Verwaltung des digitalen Nachlasses damit viel einfacher für die Hinterbliebenen.

Ressort: Computer & Medien

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