Beispiel Kreis Lörrach

Was muss man tun, wenn man Name und Geschlecht ändern möchte?

BZ-Abo Keine Gutachten, keine Gerichtsverfahren: Das neue Selbstbestimmungsgesetz vereinfacht die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag. Im Kreis Lörrach wird davon bereits Gebrauch gemacht. Wie es funktioniert.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Zum 1. November ist in Deutschland das Gesetz über die Selbstbestimmung in den Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), gemeinhin auch Selbstbestimmungsgesetz genannt, in Kraft getreten. Das SBGG soll es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen leichter machen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Wie das Standesamt Lörrach auf BZ-Anfrage ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

3 Monate 3 € / Monat
danach 15,90 € / Monat

  • Alle Artikel frei auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Abonnent/in der gedruckten Badischen Zeitung? Hier kostenlosen Digital-Zugang freischalten.


Weitere Artikel