Was muss man tun, wenn man Name und Geschlecht ändern möchte?
Keine Gutachten, keine Gerichtsverfahren: Das neue Selbstbestimmungsgesetz vereinfacht die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag. Im Kreis Lörrach wird davon bereits Gebrauch gemacht. Wie es funktioniert.
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Zum 1. November ist in Deutschland das Gesetz über die Selbstbestimmung in den Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), gemeinhin auch Selbstbestimmungsgesetz genannt, in Kraft getreten. Das SBGG soll es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen leichter machen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Wie das Standesamt Lörrach auf BZ-Anfrage ...