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Damit das, was sie herausfindet, auch vor Gericht verwendet werden kann, gibt es als Leiter eines Ermittlungsverfahrens immer einen Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin, mit der die Polizei ihre Ermittlungen abstimmt. Bestimmte Ermittlungen darf die Polizei auch nur machen, wenn ein Staatsanwalt, der ebenso wie ein Richter von der Ausbildung her ein Jurist ist, dies bei einem Richter beantragt und dieser der Maßnahme zugestimmt hat. Das verlangt das Gesetz. Das betrifft zum Beispiel Wohnungsdurchsuchungen, Blutentnahmen oder Speicheltests für DNA-Analysen (DNA ist das Genmaterial eines Menschen, das ein Täter unter Umständen am Tatort hinterlässt). Wenn die Polizei in einem Fall alle Ermittlungen abgeschlossen hat, muss der Staatsanwalt entscheiden, ob es ausreicht, um einen Tatverdächtigen anzuklagen: Wenn ja, erhebt er Anklage, und das Gericht entscheidet, ob die Anklage ausreicht und es einen Prozess gibt. In diesem Prozess vertritt der Staatsanwalt dann die Anklage, während dem Angeklagten ein Rechtsanwalt als Verteidiger zur Seite steht.
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