Was bleibt von der Natur übrig?
Das Verwaltungsgericht Freiburg befasst sich mit den mehr als 100 Klagen gegen den Überschwemmungspolder Elzmündung.
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FREIBURG. Sind ökologische Flutungen mit dem Naturschutzrecht vereinbar? Und hätte der Landtag förmlich den Hochwasserschutz am Rhein beschließen müssen? Mit der Diskussion solcher Rechtsfragen begann am Dienstag der Prozess um den Rückhalteraum Elzmündung. Das Verwaltungsgericht Freiburg war zur mündlichen Verhandlung in den Sitzungssaal des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald umgezogen – doch der erwartete große Besucherandrang blieb gestern aus.
Die Reihe der Aktenordner hinter den Richtern ist beachtlich: Allein in 36 sind alle Einwendungen gegen den geplanten Polder längs des Rheins zwischen Kappel-Grafenhausen und den Schwanauer Teilgemeinden Wittenweier, Nonnenweier und Ottenheim versammelt. Zudem stapeln sich ...