Warum Schneefall verpflichtet

Baubetriebshof von Waldshut-Tiengen ist für Eis und Schnee vorbereitet / Was man über die Streupflicht wissen muss.  2 min

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Alles im Griff: Baubetriebshof-Mitarbe...während des Winterdienstes unterwegs.   | Foto: Marinovic
Alles im Griff: Baubetriebshof-Mitarbeiter Agron Meta und Lothar Müller (im Fahrzeug) sind gerüstet für den Winter. Mit acht Räumfahrzeugen ist der Baubetriebshof während des Winterdienstes unterwegs. Foto: Marinovic

WALDSHUT-TIENGEN. Nachdem der Winter bereits Mitte Dezember der Stadt und der Region einen kurzen Besuch abgestattet hat, soll es am heutigen Samstag wieder schneien. Doch während die weiße Pracht für viele rasante Skifahrten oder ausgelassene Schneeballschlachten bedeutet, hat sie auch eher unschöne, sprich anstrengende Seiten. So verpflichtet sie etwa zum Schneeschippen und Salzstreuen vor der Haustür. Wir sagen Ihnen, was Sie tun müssen und was die fleißigen Männer vom städtischen Baubetriebshof tun, um Straßen und Gehwege von Schnee und Eis zu befreien.

Womit darf gestreut werden?
Laut der 2001 in Waldshut-Tiengen in Kraft getretenen Streupflicht-Satzung dürfen im Stadtgebiet und in den Ortsteilen Sand, Kies und Salz gestreut werden. In offen zugänglichen Kisten wird das Salz kostenlos zur Verfügung gestellt, Split wird jedoch nicht ...

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