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Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer einstweiligen Anordnung verhindert, dass der Bundestag noch in dieser Woche das umstrittene Gebäudeenergiegesetz beschließt. Damit hat es die Beratungsrechte des Bundestags zwar noch nicht grundsätzlich verbessert. Der Karlsruher Eilbeschluss könnte jedoch ein Indiz dafür sein, dass solche Verbesserungen ...