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"Wahrscheinlich" heißt Freispruch

Angeblicher Schläger hat in zweiter Gerichtsinstanz Erfolg.  

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LAUFENBURG/WALDSHUT. Freispruch nach einer Schlägerei: Ein 29-jähriger Türke aus Laufenburg musste sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Landgericht in Waldshut verantworten. In erster Instanz hatte ihm das Amtsgericht Bad Säckingen eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 20 Euro auferlegt. Weil eindeutige Zeugenaussagen fehlten, wurde das Urteil nun aufgehoben. "Wahrscheinlichkeit spielt bei der Urteilsfindung keine Rolle", sagte Richter Bernhard Seyffert.

Vor zwei Jahren war der Angeklagte seinem Bruder bei einer Schlägerei in einer Laufenburger Kneipe zur Hilfe geeilt. Der Gegner seines Bruders war kurz ...

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