Das Bundesverfassungsgericht billigt das Wahlrecht, das bei der letzten Bundestagswahl angewandt wurde. Klagen von Grünen, FDP und Linken wurden in Karlsruhe abgelehnt.
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Wahlgesetze, deren Details durchschnittliche Bürgerinnen und Bürger nicht verstehen, sind nicht deshalb verfassungswidrig. Das entschied jetzt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit knapper Mehrheit von 5 zu 3 Richterstimmen. Das Wahlrecht der letzten Bundestagswahl 2021 verstieß damit nicht gegen das Grundgesetz. ...