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Bundesverfassungsgericht

Wahlgesetze dürfen kompliziert sein

BZ-Plus Das Bundesverfassungsgericht billigt das Wahlrecht, das bei der letzten Bundestagswahl angewandt wurde. Klagen von Grünen, FDP und Linken wurden in Karlsruhe abgelehnt.  

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Doris König verkündet das Urteil.  | Foto: Uli Deck
Doris König verkündet das Urteil. Foto: Uli Deck
Wahlgesetze, deren Details durchschnittliche Bürgerinnen und Bürger nicht verstehen, sind nicht deshalb verfassungswidrig. Das entschied jetzt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit knapper Mehrheit von 5 zu 3 Richterstimmen. Das Wahlrecht der letzten Bundestagswahl 2021 verstieß damit nicht gegen das Grundgesetz. ...

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