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Wahlcomputer im Zwielicht

Verfassungsgericht prüft Anfechtung der Bundestagswahl 2005 / Wahlgesetz könnte geändert werden  

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Am Wahlcomputer gibt man die Stimme per Tastendruck ab.   | Foto: dpa
Am Wahlcomputer gibt man die Stimme per Tastendruck ab. Foto: dpa

Am Bundesverfassungsgericht zeichnet sich eine grundsätzliche Entscheidung gegen den Einsatz von Wahlcomputern ab. Gestern verhandelten die Richter über eine Beschwerde von zwei Bürgern, die die Bundestagswahl 2005 angefochten haben. Die Kläger monierten, dass zwei Millionen Deutsche ihre Stimme über einen Wahlcomputer abgeben konnten. Dadurch sei die Wahl manipulationsanfällig geworden.

KARLSRUHE. Bei der vergangenen Bundestagswahl waren in 63 Kommunen, unter anderem in Köln und Dortmund, Wahlcomputer der holländischen Firma Nedap im Einsatz (siehe Kasten). Für die Städte sind die Computer mehrfach attraktiv. So steht ...

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