Wahlcomputer im Zwielicht
Verfassungsgericht prüft Anfechtung der Bundestagswahl 2005 / Wahlgesetz könnte geändert werden
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Am Bundesverfassungsgericht zeichnet sich eine grundsätzliche Entscheidung gegen den Einsatz von Wahlcomputern ab. Gestern verhandelten die Richter über eine Beschwerde von zwei Bürgern, die die Bundestagswahl 2005 angefochten haben. Die Kläger monierten, dass zwei Millionen Deutsche ihre Stimme über einen Wahlcomputer abgeben konnten. Dadurch sei die Wahl manipulationsanfällig geworden.
KARLSRUHE. Bei der vergangenen Bundestagswahl waren in 63 Kommunen, unter anderem in Köln und Dortmund, Wahlcomputer der holländischen Firma Nedap im Einsatz (siehe Kasten). Für die Städte sind die Computer mehrfach attraktiv. So steht ...