Wahlanfechtung abgelehnt
Landratsamt entscheidet / Wahlanfechter könnten noch klagen.
Jens Klein
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
MÜLLHEIM. Die Kommunalaufsicht des Landratsamts hat den Einspruch gegen die Bürgermeisterwahl in Müllheim gestern abgelehnt. "Eine gesetzeswidrige Wahlbeeinflussung etwa durch eine Täuschung der Wählerschaft liege nach der rechtlichen Überprüfung des Sachverhaltes nicht vor", hieß es in einer Pressemitteilung.
Darin ging die Behörde auch genauer auf die Gründe ein, mit denen die Wahl vom 30. Oktober angefochten worden war: Eine Gruppe von Wahlberechtigten habe Astrid Siemes-Knoblich vorgeworfen, die Wählerschaft arglistig getäuscht zu haben, indem sie sich im Wahlkampf als erfolgreiche Unternehmerin dargestellt ...