Wahlanfechtung abgelehnt

Landratsamt entscheidet / Wahlanfechter könnten noch klagen.  

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MÜLLHEIM. Die Kommunalaufsicht des Landratsamts hat den Einspruch gegen die Bürgermeisterwahl in Müllheim gestern abgelehnt. "Eine gesetzeswidrige Wahlbeeinflussung etwa durch eine Täuschung der Wählerschaft liege nach der rechtlichen Überprüfung des Sachverhaltes nicht vor", hieß es in einer Pressemitteilung.

Darin ging die Behörde auch genauer auf die Gründe ein, mit denen die Wahl vom 30. Oktober angefochten worden war: Eine Gruppe von Wahlberechtigten habe Astrid Siemes-Knoblich vorgeworfen, die Wählerschaft arglistig getäuscht zu haben, indem sie sich im Wahlkampf als erfolgreiche Unternehmerin dargestellt ...

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